Hinweis: FindTablet bietet allgemeine Informationen und Unterstützung bei Versicherungsansprüchen. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und können keine Rechtsberatung ersetzen.

Abgelehnte Versicherungsleistung

Ihr Versicherer hat Ihren Antrag abgelehnt? Viele Ablehnungen lassen sich erfolgreich anfechten.

Abgelehnte Versicherungsleistung
Eine Ablehnung durch den Versicherer bedeutet nicht das Ende Ihres Anspruchs. Häufig sind Ablehnungsbescheide fehlerhaft, beruhen auf unvollständigen Unterlagen oder stützen sich auf Klauseln, die im konkreten Fall nicht greifen. Wir analysieren Ihren Bescheid und prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Was wir für Sie tun

  • Detaillierte Analyse des Ablehnungsbescheids
  • Überprüfung der angeführten Ablehnungsgründe auf Richtigkeit
  • Prüfung der einschlägigen Versicherungsbedingungen
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs
  • Unterstützung bei der Widerspruchsformulierung
  • Kommunikation mit dem Versicherer auf Wunsch
  • Weiterleitung an Fachanwälte bei komplexen Fällen

Unser Vorgehen Schritt für Schritt

Bescheid einreichen
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Bescheid einreichen

Sie senden uns den Ablehnungsbescheid und Ihren Versicherungsschein.

Gründe prüfen
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Gründe prüfen

Wir analysieren, ob die Ablehnungsgründe sachlich und rechtlich korrekt sind.

Strategie entwickeln
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Strategie entwickeln

Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung: Widerspruch, Nachfrage oder weiteres Vorgehen.

Durchsetzen
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Durchsetzen

Wir begleiten Sie bei Widerspruch oder Verhandlung mit dem Versicherer.

Häufige Ablehnungsgründe – und wie wir reagieren

Versicherer lehnen Anträge aus verschiedenen Gründen ab: fehlende Unterlagen, vermeintlicher Vertragsausschluss, Obliegenheitsverletzung oder schlicht fehlerhafte Einschätzungen. In vielen Fällen lassen sich diese Gründe entkräften.

Was Sie selbst tun können

Bewahren Sie alle schriftlichen Mitteilungen des Versicherers auf und setzen Sie keine Fristen selbst in Lauf. Widersprüche sollten immer schriftlich und per Einschreiben erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Bitte achten Sie auf die Verjährungsfristen. In der Regel haben Sie nach Ablehnung drei Jahre Zeit für weitere Schritte, jedoch können kürzere Fristen im Vertrag vereinbart sein.

Häufige Fragen

Nein – eine Ablehnung muss begründet sein und auf den konkreten Vertragsinhalt und den gesetzlichen Rahmen gestützt werden. Pauschal ablehnende Bescheide sind oft anfechtbar.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Widerspruchsfrist bei Versicherungen. Allerdings sollten Sie die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren im Blick behalten.
Ein Widerspruch ist ein außergerichtliches Mittel direkt beim Versicherer. Wenn dieser abgelehnt wird, kann eine Klage über die Gerichte der nächste Schritt sein – hierfür empfehlen wir einen Fachanwalt.

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