Die Gliedertaxe – was bedeutet das?
Die Gliedertaxe legt fest, mit welchem Invaliditätsgrad der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile bewertet wird. Zum Beispiel: Ein Arm entspricht oft 70 %, ein Bein 50 %. Diese Werte variieren je nach Versicherungsbedingungen.
Wichtige Fristen beachten
Für die Geltendmachung der Invaliditätsleistung gelten vertraglich vereinbarte Fristen – oft 12 bis 15 Monate nach dem Unfall. Verpasste Fristen können zum Verlust des Anspruchs führen.
Hinweis: Auszahlungen können nicht garantiert werden. Jeder Fall wird individuell bewertet.