Neuwert oder Zeitwert?
Viele Gebäudeversicherungen zahlen zum Neuwert, d.h. die Kosten für eine gleichwertige Neuherstellung. Verträge mit Zeitwertklausel zahlen entsprechend dem Alter und Zustand des Gebäudes weniger. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau.
Hinweis: Nehmen Sie keine eigenmächtigen Reparaturen vor, bevor der Versicherer den Schaden besichtigt hat – außer zur Schadensminimierung.