Hinweis: FindTablet bietet allgemeine Informationen und Unterstützung bei Versicherungsansprüchen. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und können keine Rechtsberatung ersetzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Leistung

BU-Rente abgelehnt oder zu niedrig? Wir prüfen Ihren Leistungsanspruch und helfen bei der Durchsetzung.

Berufsunfähigkeitsversicherung Leistung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Absicherungen – und eine der häufigsten Quellen für Streit mit dem Versicherer. Ablehnungen, zu niedrig festgestellte BU-Grade oder Formfehler beim Antrag sind keine Seltenheit. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrer berechtigten BU-Rente.

Was wir für Sie tun

  • Prüfung Ihres BU-Antrags auf Vollständigkeit und Korrektheit
  • Analyse des Ablehnungsbescheids auf Fehler und Angriffspunkte
  • Klärung des erforderlichen Berufsunfähigkeitsgrades
  • Unterstützung bei der Nachweisführung (ärztliche Atteste, Gutachten)
  • Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem BU-Grad
  • Vermittlung zu spezialisierten Fachanwälten bei Klage

Unser Vorgehen Schritt für Schritt

Fall aufnehmen
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Fall aufnehmen

Wir sichten Ihren Antrag, die Ablehnung und alle medizinischen Unterlagen.

Analyse
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Analyse

Prüfung des BU-Grads, der Begründung und möglicher Fehler.

Strategie
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Strategie

Widerspruch, Nachweise nachreichen oder anderes Vorgehen.

Begleitung
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Begleitung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

In den meisten BU-Verträgen gilt: Sie sind berufsunfähig, wenn Sie mindestens 50 % Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit dauerhaft (in der Regel für 6+ Monate) nicht mehr ausüben können.

Häufige Ablehnungsgründe bei BU

Unvollständige oder widersprüchliche Gesundheitsangaben bei Vertragsabschluss, fehlende ärztliche Nachweise, oder der Versicherer bestreitet das Ausmaß der Einschränkungen.

Wichtiger Hinweis: FindTablet ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Für ein BU-Verfahren vor Gericht empfehlen wir unbedingt einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Häufige Fragen

In der Regel ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % für mindestens sechs Monate, sofern der Arzt dies entsprechend attestiert.
Der Versicherer kann den BU-Grad regelmäßig überprüfen. Verbessert sich Ihr Zustand, kann die Rente gemindert oder gestrichen werden.
Nur wenn eine sogenannte „abstrakte Verweisung" im Vertrag vereinbart ist. Viele neuere BU-Verträge verzichten darauf.

Bereit, Ihren Anspruch durchzusetzen?

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